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Aktives Wahlrecht – Gemeinderatswahlen 2025

Wahlberechtigt bei den  Gemeinderatswahlen am 26. Jänner 2025 sind alle Personen, die

  • spätestens am Wahltag (26. Jänner 2025) ihren 16. Geburtstag feiern und
  • am Stichtag (30. September 2024)
    • die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und
    • in einer niederösterreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

An den  Gemeinderatswahlen dürfen nur Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind.

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Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 4. November 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion