Volksbegehren von 20. bis 27. September 2021
Montag, 20. September 2021 07:00 Uhr bis Montag, 27. September 2021 16:00 Uhr
Notstandshilfe, Impfpflicht: striktes NEIN, Impfpflicht: Notfalls JA
Alle stimmberechtigten GemeindebürgerInnen können im Eintragungszeitraum in den Text der Volksbegehrens „Notstandshilfe“, "Impfpflicht: striktes NEIN" und "Impfpflicht: Notfalls JA" Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift erklären (amtlichen Lichtbildausweis mitbringen).
- österreichische StaatsbürgerInnen sind,
- die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 27. September 2021 den 16. Geburtstag feiern),
- die vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
- die zum Stichtag (16. August 2021) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
AuslandsösterreicherInnen
Personen, die bereits im Vorhinein eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Eintragung ist zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt der Marktgemeinde Ardagger möglich:
- MO, 20.9.2021, 7 - 20 Uhr
- DI, 21.9.2021 7 - 20 Uhr
- MI, 22.9.2021 7 - 16 Uhr
- DO, 23.9.2021 7 - 16 Uhr
- FR, 24.9.2021 7 - 16 Uhr
- SA, 25.9.2021 8 - 12 Uhr
- MO, 27.9.2021 7 - 16 Uhr
Eine Online-Eintragung ist mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte möglich! Infos: www.buergerkarte.at
Weitere Infos: www.bmi.gv.at/volksbegehren
Volksbegehren im Einleitungszeitraum
Wurden die 8.401 Unterstützungserklärungen im einleitungsverfahren erreicht, kann von den Initiatoren ein sogenannter „Einleitungsantrag“ beantragt werden. Bis dorthin kann im Einleitungszeitraum unterstützt werden. Welche Volksbegehren sich derzeit im Einleitungszeitraum befinden, können Sie hier nachlesen: www.bmi.gv.at/volksbegehren
Eine Unterstützung ist online mittels Handysignatur sowie persönlich am Gemeindeamt möglich.