Volksbegehren von 20. bis 27. Sept. 2021
Notstandshilfe, Impfpflicht notfalls ja, Kauf regional, Impfpflicht striktes nein
Alle stimmberechtigten GemeindebürgerInnen können im Eintragungszeitraum in den Text der oben genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift erklären (amtlichen Lichtbildausweis mitbringen).
Eintragungsberechtigt sind alle Einwohner, die
- österreichische StaatsbürgerInnen sind,
- die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 27. September 2021 den 16. Geburtstag feiern),
- die vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
- die zum Stichtag (16. August 2021) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
- AuslandsösterreicherInnen
Personen, die bereits im Vorhinein eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Eintragung ist zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt der Marktgemeinde Ardagger möglich:
MO, 20.9.2021: 7 - 20 Uhr
DI, 21.9.2021: 7 - 20 Uhr
MI, 22.9.2021: 7 - 16 Uhr
DO, 23.9.2021: 7 - 16 Uhr
FR, 24.9.2021: 7 - 16 Uhr
SA, 25.9.2021: 8 - 12 Uhr
MO, 27.9.2021: 7 - 16 Uhr
Eine Online-Eintragung ist mittels Handy-Signatur möglich! Infos: www.oesterreich.gv.at
Weitere Infos: www.bmi.gv.at/volksbegehren