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Spendenbegünstigung für alle gemeinnützigen Vereine

Ab 1.1.2024 können alle gemeinnützigen Vereine die steuerliche Absetzbarkeit nutzen.

Bisher profitierten nur einige gemeinnützige Organisationen von der Spendenbegünstigung, d.h. von dem Ansporn für Spender, die Spende von der Steuer abzusetzen. Mit 1. Jänner 2024 hat nun jede gemeinnützige Organisation die Möglichkeit, vom Finanzamt einen Spendenabzugsbescheid zu erhalten um auf die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen zu werden, wenn sie Formalkriterien erfüllt. Somit können Spenden an diesen gemeinnützigen Verein/Körperschaft/Organisation von der Steuer abgezogen werden.

Was ist nun zu tun?

  • Bereits begünstigte Organisationen: Für bereits begünstigte Organisationen ändert sich wenig – die bisherige Spendenbegünstigung bleibt aufrecht, die jährliche Meldung bleibt. 
  • Noch nicht begünstigte Organisationen: Ab April bis 30. Juni 2024 können Vereine beim Finanzamt Anträge für einen Spendenabzugsbescheid stellen. Das entsprechende Formular ist auf FinanzOnline abrufbar und muss durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater ausschließlich via FinanzOnline übermittelt werden. Die Erteilung der Spendenbegünstigung muss bis spätestens 31. Oktober 2024 veröffentlicht werden. Dennoch gilt die Begünstigung rückwirkend ab 1. Jänner 2024, das heißt alle Spenden des Jahres 2024 sind abzugsfähig, auch jene, die bereits vor der offiziellen Anerkennung geleistet worden sind. 


Weitere Infos:  https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spenden-gemeinnuetzigkeit/spendenbeguenstigung-neu.html?utm_source=krnoe-newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=newsletter_01-2024