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Neuerungen ab 1.1.2024 beim ORF-Beitrag

Bislang schrieb die GIS Gebühren Info Service GmbH die Rundfunkgebühren vor, ab 1. Jänner 2024 hebt das ORF-Beitrags Service den ORF-Beitrag ein. Grundlegende Änderung: Bisher war die Zahlung an den Besitz eines Radios oder Fernsehgerätes gekoppelt, so ist nun die Hauptwohnsitz- Adresse ausschlaggebend.


Damit ist der Gesetzgeber dem Auftrag des Verfassungsgerichtshofs nachgekommen und hat die sogenannte „Streaminglücke“ geschlossen. Nun tragen alle solidarisch zur Finanzierung des ORF bei, unabhängig vom Empfangsweg. Wer bislang TV und Radio angemeldet hatte, bezahlt nunmehr weniger als zuvor. Waren bislang je Monat für ORF-Programmentgelt, Rundfunkgebühr, Kunstförderungsbeitrag sowie Umsatzsteuer 22,45 Euro fällig, so ist nun der ORF-Beitrag von € 15,30 monatlich zu zahlen. Das entspricht einer Ersparnis von 31,8 %. Bestehende Beitragskonten werden übernommen, Befreiungen bleiben aufrecht. Für Neuanmeldungen ab 1. Jänner 2024 gelten neue Zahlungsmodalitäten: Mit Zahlschein (SEPA-Zahlungsanweisung) einmal jährlich. Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden. Eine weitere grundlegende Neuerung gibt es noch: Für ausschließliche Nebenwohnsitz-Adressen muss kein ORF-Beitrag bezahlt werden. Pro Hauptwohnsitz-Adresse ist nur eine Meldung notwendig.

Für einige Haushalte besteht Handlungsbedarf: Personen, die bereits bei der GIS gemeldet sind, werden automatisch als beitragszahlende Person in das neue System übernommen. Für sie besteht also kein Handlungsbedarf. Auch bleiben Befreiungen aufrecht und müssen nicht neu beantragt werden. Wer bislang an seiner Hauptwohnsitz-Adresse die GIS nicht angemeldet hat, muss sich ab sofort bei der GIS registrieren, am besten Online. Dann kann man auch eine Befreiung beantragen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Zusammengefasst > Was heißt das für die Gebührenhöhe?

  • Wer bislang TV und Radio angemeldet hatte, bezahlt nunmehr weniger als zuvor. Waren bislang je Monat für ORF-Programmentgelt, Rundfunkgebühr, Kunstförderungsbeitrag sowie Umsatzsteuer € 22,45 fällig, so ist nun der ORF-Beitrag von € 15,30 monatlich zu zahlen.
  • Wer bisher nicht gezahlt hat, zahlt jetzt – wenn er auf einer Hauptwohnsitzadresse zu Hause ist – pro Hauptwohnsitz-Adresse  – also pro Wohneinheit, aber auch ohne Fernseher oder Radio – auch eine Gebühr von € 15,30 monatlich.
  • Ausgenommen sind auch weiterhin verschiedene Personengruppen und ob Dich das trifft, kannst Du über einen sogenannten GIS Befreiungsrechner >> hier selbst auch nachvollziehen! www.gis.at/befreiungsrechner

Bis zum 31. Dezember 2023 gilt das bisherige Gesetz. Das heißt, bis Jahresende sind weiterhin die Rundfunkgebühren mit den damit verbundenen Abgaben und Entgelten zu entrichten.

Weitere Infos: https://www.gis.at/fragen-antworten/orf-beitrag