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Neue Förderung für den Tausch erneuerbarer Heizungssysteme
Seit dem 1. Juli 2024 können Privatpersonen eine Förderung beantragen, wenn sie ihre nicht mehr energieeffizienten, erneuerbaren Heizungen auf klimafreundliche Anlagen austauschen. Gefördert wird der Austausch von bestehenden erneuerbaren Heizungen (z.B. Wärmepumpen, Holzheizungen,...) gegen eine neue erneuerbare Heizung, sofern die alte Heizung mindestens 15 Jahre alt ist.
Gefördert wird:
- Klimafreundlicher oder Hocheffizienter Nah-/Fernwärmeanschluss: Nur beim Tausch einer bestehenden Holzheizung förderungsfähig. Gefördert werden klimafreundliche Nah-/Fernwärmeanschlüsse, bei denen zumindest 50 % der Energie aus erneuerbaren Quellen bzw. 75 % der Wärme aus Kraft-WärmeKopplungsanlagen oder 50 % einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammt. Ebenso hocheffiziente Nah-/Fernwärmeanschlüsse bei denen zumindest 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen, aus hocheffizienten Kraft-WärmeKopplungsanlagen im Sinne der Richtlinie 2012/27/EU, sonstiger Abwärme, die andernfalls ungenutzt bleibt oder einer Kombination dieser Energien/Wärmen stammen.
- Holzzentralheizungsgerät (Hackgut, Scheitholz, Pellets): Nur beim Tausch einer bestehenden Holzheizung förderungsfähig, wenn gleichzeitig keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung möglich ist. Informationen zu den förderungsfähigen Kesseltypen finden Sie unter www.tausch-erneuerbare.at. Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Kessel < 100 kW förderungsfähig.
- Wärmepumpe: Beim Tausch einer bestehenden Wärmepumpe förderungsfähig, wenn gleichzeitig keine Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung möglich ist. Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen unter www.tausch-erneuerbare.at. Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig.
Weitere Infos: hier