Impressionen Ardagger
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Infos zur Landtagswahl am 29. Jänner 2023

Am 29. Jänner 2023 wird der Landtag in Niederösterreich neu gewählt. Als Stichtag wurde der 18. November 2023 bestimmt.

Wer wird gewählt? Bei der NÖ Landtagswahl werden 56 Abgeordnete gewählt. Der (die) Wähler(in) hat die Möglichkeit, durch Vergabe einer Vorzugsstimme die Listenreihung zu beeinflussen oder auch ausschließlich eine Partei zu wählen.

Wer ist wahlberechtigt? 

  • Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, welche spätestens am Wahltag (am 29.01.2023) das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Darüber hinaus müssen sie am Stichtag über einen Hauptwohnsitz in einer niederösterreichischen Gemeinde verfügen.
  • Auslandsniederösterrinnen, welche spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und in die Wählerevidenz eingetragen wurden.

Wie, wann & wo? Sie können vor einer Wahlbehörde oder per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie am Wahltag voraussichtlich nicht in Ihrem Wahllokal die Stimme abgeben können, können Sie eine Wahlkarte beantragen.

Wahlsprengel:

  1. Ardagger Markt: Gemeindeamt von 7-13 Uhr
  2. Ardagger Stift: Feuerwehrhaus Ardagger Stift  von 7-13 Uhr
  3. Kollmitzberg: Feuerwehrhaus Kollmitzberg - Gemeinderaum  von 7-13 Uhr
  4. Stephanshart: Gemeindezentrum Stephanshart - Turnsaal  von 7-13 Uhr

Amtliche Wahlinfo: Jede/r Wahlberechtigte erhält eine „Amtliche Wahlinformation“, auf welcher alle Infos zur Wahl angeführt sind. Zur Wahl bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung und verhindern lange Wartezeiten.

Ausweispflicht: Sie werden ersucht einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen!

Per Briefwahl wählen: Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie dazu eine Wahlkarte. Wahlkarten können beantragt werden von

  • Personen, welche sich voraussichtlich am Wahltag nicht im Heimatort aufhalten, bzw.
  • Personen, welche infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht ins Wahllokal kommen können.

Wahlkarte beantragen

  • schriftlicher/elektronischer Antrag: bis 25.1.2023 per Fax, E-Mail oder online auf www.wahlkartenantrag.at
  • mündlicher Antrag (persönlich, nicht telefonisch): am Gemeindeamt bis Freitag, 27.1.2023, 12 Uhr

Was wird bei einer Antragstellung benötigt?

  • schriftlicher Antrag (E-Mail, Brief oder Fax): an das Gemeindeamt inkl. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, einer anderen Urkunde oder Angabe der Passnummer.
  • mündlicher/persönlicher Antrag: am Gemeindeamt mittels Anforderungskarte in der „Amtlichen Wahl-information“ sowie amtlichem Lichtbildausweis.
  • elektronischer Antrag auf www.wahlkartenantrag.at mittels Handysignatur, Antragscode (auf der Wahlinfo ersichtlich), Reisepassnummer oder gescannter Lichtbildausweis.

Wichtig ist, dass Sie im Falle der Abholung von Wahlkarten für Familienangehörige oder andere Personen eine „Vollmacht“ und einen Lichtbildausweis benötigen. Das Formular dazu finden Sie anbei.

Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden! 

Briefwahl: Bei der Landtagswahl muss Ihre Wahlkarte

  • bis spätestens 29.01.2023 um 6:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen,
  • im eigenen Wahllokal, so lange dieses geöffnet hat, abgegeben werden oder,
  • am Wahltag in einem geöffneten Wahlkarten-Wahllokal in NÖ zur Stimmabgabe verwendet werden.

Noch Fragen? Bei Fragen können Sie sich gerne an das Team am Gemeindeamt unter T: 07479/73 12 wenden.