Infos zur Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025
Am 26. Jänner 2025 finden in Niederösterreich die Gemeinderatswahlen statt. Die Gemeinderatsperiode dauert 5 Jahre. Der Stichtag zur Gemeinderatswahl war der 30. September 2024.
Wer wird gewählt? Es können die Mitglieder des Gemeinderates gewählt werden. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ardagger setzt sich aus 23 Mandataren zusammen.
Wer ist wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind:
- alle österreichischen StaatsbürgerInnen sowie Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates,
- die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden,
- in Ardagger einen Hauptwohnsitz haben
- am Stichtag in die Wählerevidenz der Marktgemeinde Ardagger eingetragen sind.
Wie, wann und wo? Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimme entweder persönlich vor einer Wahlbehörde abzugeben oder per Briefwahl zu wählen. Sollten Sie voraussichtlich am Wahltag nicht in der Lage sein, persönlich in Ihrem Wahllokal zu wählen, können Sie eine Wahlkarte beantragen.
Wahlsprengel & Wahllokale:
- Ardagger Markt: Gemeindeamt von 7 bis 13 Uhr
- Ardagger Stift: Pfarrheim Ardagger Stift von 7 bis 13 Uhr
- Kollmitzberg: Feuerwehrhaus Kollmitzberg, Gemeinderaum von 7 bis 13 Uhr
- Stephanshart: Gemeindezentrum Stephanshart, Turnsaal von 7 bis 13 Uhr
Amtliche Wahlinfo: Jede/r Wahlberechtigte hat eine „Amtliche Wahl-information“ erhalten. Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt zur Wahl ins Wahllokal mit.
Ausweispflicht: Sie werden ersucht bei der Wahl einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen!
Per Briefwahl wählen: Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie dazu eine Wahlkarte. Wahlkarten können beantragt werden von
- Personen, welche sich voraussichtlich am Wahltag nicht im Heimatort aufhalten, bzw.
- Personen, welche infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht ins Wahllokal kommen können.
Wahlkartenantrag:
- schriftlicher/elektronischer Antrag: bis 22.1.2025 per Fax, E-Mail oder online auf https://meinewahlkarte.at
- persönlicher Antrag: am Gemeindeamt bis Fr, 24.1.2025, 12 Uhr
Wahlkarten werden voraussichtlich ab Anfang Jänner persönlich abholbar sein oder per Post versendet werden können. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig!
Was wird bei einer Antragstellung benötigt?
- schriftlicher Antrag (E-Mail, Brief oder Fax): an das Gemeindeamt inkl. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, einer anderen Urkunde oder Angabe der Passnummer.
- mündlicher/persönlicher Antrag: am Gemeindeamt mittels Anforderungskarte in der „Amtlichen Wahl-info“ sowie amtlichem Lichtbildausweis.
- elektronischer Antrag auf https://meinewahlkarte.at mittels Handysignatur, Antragscode (auf der Wahlinfo), Reisepassnummer oder gescanntem Lichtbildausweis.
Bitte beachten Sie, dass für die Abholung von Wahlkarten für Familienangehörige oder andere Personen eine Vollmacht sowie ein Lichtbildausweis erforderlich sind. Formulare dazu finden sie im Anhang.
Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden!
Briefwahl: Das Wahlrecht kann vom Wähler sofort nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl ausgeübt werden. Die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025, 06.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen.
Noch Fragen? Bei Fragen können Sie sich gerne an das Team am Gemeindeamt unter T: 07479/73 12 wenden.
Formular - Schriftliche Beantragung Wahlkarte.pdf
Donnerstag, 23. Januar 2025