Impressionen Ardagger
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Infos zur Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022

Die Bundespräsidentenwahl findet am 9. Okt. 2022 in ganz Österreich statt. Die Amtsdauer des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre. Als Stichtag wurde der 9. Aug. 2022 bestimmt.

Wer wird gewählt? Die zur Wahl zugelassenen Kandidaten werden an der Amtstafel am Gemeindeamt der Marktgemeinde Ardagger kundgemacht und sind auf dem amtlichen Stimmzettel ersichtlich.

Wer ist wahlberechtigt? Zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl sind Sie berechtigt, wenn Sie 

  • spätestens am Wahltag (9.10.2022) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind sowie Auslandsösterreicher-Innen und
  • am Stichtag (9. August 2022) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.

Wie, wann & wo? Sie können vor einer Wahlbehörde oder per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Wenn Sie am Wahltag voraussichtlich nicht in Ihrem Wahllokal die Stimme abgeben können, können Sie eine Wahlkarte beantragen.

Wahlzeiten:
Wahlsprengel 1: Gemeindeamt Ardagger Markt  von 7 bis 13 Uhr
Wahlsprengel 2: Feuerwehrhaus Ardagger Stift von 7 bis 13 Uhr
Wahlsprengel 3: Feuerwehrhaus Kollmitzberg, Gemeinderaum von 7 bis 13 Uhr
Wahlsprengel 4: Gemeindezentrum Stephanshart, Gemeindesaal von 7 bis 13 Uhr

Amtliche Wahlinfo: Jede/r Wahlberechtigte erhält eine „Amtliche Wahl-information“, auf welcher alle Infos zur Wahl angeführt sind. Zur Wahl bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung und verhindern lange Wartezeiten.

Ausweispflicht: Sie werden ersucht bei der Gemeinderatswahl einen amtlichen Lichtbildausweis vorzuweisen!


Per Briefwahl wählen: Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie dazu eine Wahlkarte. Wahlkarten können beantragt werden von

  • Personen, welche sich voraussichtlich am Wahltag nicht im Heimatort aufhalten, bzw.
  • Personen, welche infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht ins Wahllokal kommen können.

Wahlkarte beantragen

  • schriftlicher/elektronischer Antrag: bis 5.10.2022 per Fax, E-Mail oder online auf www.wahlkartenantrag.at
  • mündlicher Antrag (persönlich, nicht telefonisch): am Gemeindeamt bis Freitag, 7.10.2022, 12 Uhr

Wahlkarten können ab 19. Sept. 2022, persönlich abgeholt bzw. per Post versendet werden. 

Was wird bei einer Antragstellung benötigt?

  • elektronischer Antrag auf www.wahlkartenantrag.at mittels Handysignatur, Antragscode (auf der Wahlinfo ersichtlich), Reisepassnummer oder gescannter Lichtbildausweis.
  • schriftlicher Antrag (E-Mail, Brief oder Fax): an das Gemeindeamt inkl. Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, einer anderen Urkunde oder Angabe der Passnummer.
  • mündlicher/persönlicher Antrag: am Gemeindeamt mittels Anforderungskarte in der „Amtlichen Wahl-information“ sowie amtlichem Lichtbildausweis.

Wichtig ist, dass Sie im Falle der Abholung von Wahlkarten für Familienangehörige oder andere Personen eine „Vollmacht“ und einen Lichtbildausweis benötigen.

Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden! 

Briefwahl: Bei der Bundespräsidentenwahl muss Ihre Wahlkarte

  • spätestens am Wahltag, 17 Uhr, bei Ihrer zuständigen Bezirkswahlbehörde (Bezirkshauptmannschaft Amstetten) eingelangt sein,
  • in einem Wahllokal, so lange dieses geöffnet hat, abgegeben werden oder
  • am Wahltag in einem geöffneten Wahlkarten-Wahllokal zur Stimmabgabe verwendet werden.

Allfälliger 2. Wahlgang: Sollte keine/r der Kanditat-Innen eine absolute Mehrheit – d.h. mehr als die Hälfte der Stimmen - erreichen, findet eine Stichwahl statt. Der Termin für eine allfällige Stichwahl im Zuge der Bundespräsidentenwahl ist der 6. Nov. 2022.

Noch Fragen? Bei Fragen können Sie sich gerne an das Team am Gemeindeamt unter T: 07479/73 12 wenden.