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Frauenförderung an österreichischen Universitäten

Allgemeine Informationen

Öffentliche Universitäten in Österreich sind gesetzlich zur Frauenförderung und zur Gleichstellung von Frauen und Männern verpflichtet. In allen Kollegialorganen (z.B. Rektorat), die aufgrund des Universitätsgesetzes  sowie durch den Organisationsplan und die Satzung der Universität eingerichtet sind, müssen mindestens 50 Prozent Frauen vertreten sein. Dies gilt allerdings nicht für Prüfungskommissionen. In den Satzungen der jeweiligen Universitäten muss die Erlassung eines Frauenförderungsplans vorgesehen werden. In dem jeweiligen Frauenförderungsplan muss unter anderem festgehalten werden, mit welchen personellen und organisatorischen Maßnahmen die bestehende Unterrepräsentation bzw. bestehende Benachteiligungen von Frauen beseitigt werden können.

Frauenförderungspläne der Universitäten

Die nachfolgend angeführte Tabelle enthält den Frauenförderungsplan der jeweiligen Universität:

Universität Wien Frauenförderungsplan Universität Wien 
Universität Graz Frauenförderungsplan Universität Graz
Universität Innsbruck Frauenförderungsplan Universität Innsbruck
Medizinische Universität Wien Frauenförderungsplan Medizinische Universität Wien
Medizinische Universität Graz Frauenförderungsplan Medizinische Universität Graz
Medizinische Universität Innsbruck Frauenförderungsplan Medizinische Universität Innsbruck
Universität Salzburg Frauenförderungsplan Universität Salzburg
Technische Universität Wien Frauenförderungsplan Technische Universität Wien
Technische Universität Graz Frauenförderungsplan Technische Universität Graz
Montanuniversität Leoben Frauenförderungsplan Montanuniversität Leoben
Universität für Bodenkultur Wien Frauenförderungsplan Universität für Bodenkultur Wien
Veterinärmedizinische Universität Wien Frauenförderungsplan Veterinärmedizinische Universität Wien
Wirtschaftsuniversität Wien Frauenförderungsplan Wirtschaftsuniversität Wien
Universität Linz Frauenförderungsplan Universität Linz
Universität Klagenfurt Frauenförderungsplan Universität Klagenfurt
Universität für Weiterbildung Krems Frauenförderungsplan Universität für Weiterbildung Krems
Universität für angewandte Kunst Wien Frauenförderungsplan Universität für angewandte Kunst Wien
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien Frauenförderungsplan Universität für Musik und darstellende Kunst Wien
Universität Mozarteum Salzburg Frauenförderungsplan Universität Mozarteum Salzburg
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz Frauenförderungsplan Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz Frauenförderungsplan Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz
Akademie der bildenden Künste Wien Frauenförderungsplan Akademie der bildenden Künste

Rechtsgrundlagen

Universitätsgesetz (UnivG)

Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion