Impressionen Ardagger

Bundesfinanzgericht

Es gibt in Österreich elf Verwaltungsgerichte: Für jedes Bundesland besteht ein Landesverwaltungsgericht und für den Bund gibt es zwei Verwaltungsgerichte. Die beiden Verwaltungsgerichte des Bundes sind das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht.

Das Bundesfinanzgericht entscheidet u.a. über Beschwerden gegen Bescheide eines Finanzamtes in Steuer-, Beihilfen- oder Finanzstrafsachen oder gegen Bescheide eines Zollamtes in Zoll- oder Finanzstrafsachen. Das Bundesfinanzgericht ist ein bundesweites Gericht mit Sitz in Wien und Außenstellen in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Verwaltungsgerichtsbarkeit" und "Instanzenzug – Bundesverwaltungsgericht/Bundesfinanzgericht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 20. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion