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Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben O 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

   

 

 

Oberhofen am Irrsee 

keine Vorgaben 

 

 

Oberkappel 

Empfehlung

Rasenmähen und sonstige lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

gilt nicht für: Räumfahrzeuge und landwirtschaftliche Geräte zur Heuernte 

 zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Oberneukirchen 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Oberschlierbach 

keine Vorgaben 

 

 

Obertraun Empfehlung

Rasenmähen und sonstige lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

gilt nicht für: Räumfahrzeuge und landwirtschaftliche Geräte zur Heuernte 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 13 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Oepping 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • zu Mittag
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
Offenhausen Empfehlung lärmverursachende Tätigkeiten

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 14 Uhr

verboten: 

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Oftering 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Montag bis Freitag
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • ab 16 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Ohlsdorf 

Verordnung 

Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen, oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 21 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • 18 bis 7 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Ort im Innkreis 

Empfehlung

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
Ostermiething Empfehlung Rasenmähen

zu unterlassen:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag 
    • ganztägig

Ottenshei

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag 
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Ottnang 

keine Vorgaben 

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion