Impressionen Ardagger

Freibetrag

Freibeträge (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben) werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von dem zu versteuerndem Einkommen abgezogen und vermindern somit die Bemessungsgrundlage.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

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