Impressionen Ardagger

Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Tagesbetreuungszentrum für behinderte Menschen in Ardagger

In unmittelbarer Nähe und gut Erreichbar über die Bundesstraße hat die "Gesellschaft für ganzheitliche Förderung und Therapie GmbH (GFGF)" das Tagesbetreuungszentrum errichtet. Hier können bis zu 25 Menschen mit besonderen Bedürfnissen betreut werden. Die Tageseinrichtung hat als Ziel, Menschen nach vollendeter Schulpflicht mit cerebralen Bewegungsbeeinträchtigungen (mit Mehrfachbehinderungen) in ihrer individuellen Lebensgestaltung zu unterstützen:

  • Selbsthilfetraining zur Erweiterung von lebenspraktischen Fähigkeiten mit einer integrierten therapeutischen Versorgung
  • Erhaltung und Förderung größtmöglicher Selbständigkeit durch pädagogische und therapeutische Maßnahmen
  • arbeitsorientierte Förderung und Beschäftigung sowie Herstellung von vermarktungsfähigen Waren und Produkten
  • Erhaltung des motorischen Status und der damit verbundenen lebenswichtigen Funktionen

Ein multiprofessionelles Team aus PädagogInnen, TherapeutInnen (Physio- bzw. ErgotherapeutInnen, LogopädInnen) und TherapiehelferInnen steht den Erwachsenen von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr zur Verfügung.

Kontakt & Infos:
Gesellschaft für ganzheitliche Förderung und Therapie GmbH
Markt 27, 3321 Ardagger Markt
T: 07479/610 29
E: ardagger@gfgf.at
www.gfgf.at

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Tagesbetreuungsstätte für Menschen mit Beeinträchtigungen in Ardagger Markt

Betreutes Wohnen für behinderte Menschen

Das Diakoniewerk hat ein Wohnprojekt in der Sonnensiedlung für Menschen mit schweren Mehrfachbeeinträchtigungen errichtet. Aber es besteht auch die Möglichkeit für leichtere Behinderungen.  Das Angebot ist spezialisiert auf die Begleitung von Menschen mit Prader Willi Syndrom. Bei Vollbelegung finden 24 Personen ein neues Zuhause hier in Ardagger und auch die die Möglichkeit eines Gästewohnplatzes wird geboten.  

Die Bewohner:innen werden dort nach ihren Bedürfnissen begleiten und bei der Organisation ihres Alltags unterstützt, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben nach ihren eigenen Vorstellungen und Möglichkeiten leben zu können. „Wohnen“ in dieser Einrichtung umfasst neben dem, dass Menschen mit Behinderung in ihrer eigenen Wohnung leben können auch, dass sie sich hier „Zuhause fühlen“, dass sie die Welt um diese Wohnung herum nutzen, und dass sie in dem sozialen Gefüge in Ardagger eine ihnen entsprechende Rolle spielen können. 

Infos:
Diakoniewerk OÖ, Wohnen Ardagger
T: 0664/858 26 79
www.diakoniewerk.at


Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO

Voraussetzung für die Erlangung eines derartigen Parkausweises ist seit 1. Jänner 2014 ein vom Sozialministeriumservice ausgestellter Behindertenpass mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung". Für die Ausstellung dieser Parkausweise ist  das Sozialministeriumservice zuständig.

Infos, Antragsformular & Kontakt:
Sozialministeriumsstelle
Weitere Infos


Mobile Dienste im Umkreis:

  • Caritas Sozialstation Amstetten, Südtiroler Str. 1, 3300 Amstetten, T: 0676/838 44 219, weitere Infos
  • Hilfswerk Amstetten, Ardaggerstraße 50, 3300 Amstetten, T: 05 9249-70210, weitere Infos
  • Volkshilfe Amstetten, Ybbsstraße 35, 3300 Amstetten, T: 0676/86 76, weitere Infos

Pflegegeld

Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Es ermöglicht den pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen (längeren) Verbleib in der gewohnten Umgebung (zu Hause). Das Bundespflegegeld wird je nach Pflegeaufwand in 7 Stufen eingeteilt.

Zuständigkeit: Pensions- oder Rentenbezieher bringen den Antrag auf Pflegegeld beim zuständigen Pensionsversicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die auch die Pension bzw. Rente ausbezahlt, z.B.

  • bei einer Vollrente aus der Unfallversicherung der Unfallversicherungsträger, ausgenommen: in jenem Bereich, in dem die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt für die Gewährung der Vollrente zuständig ist, die Pensionsversicherungsanstalt;
  • bei ASVG-Pensionisten, bei Bezieher von Renten aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresversorgung sowie nach dem Impfschadengesetz, die Pensionsversicherungsanstalt,
  • bei Bundespensionisten, Beziehern eines Beamtenruhe- oder Versorgungsgenusses, einer Beamtenpension eines Bundeslandes oder einer Gemeinde, unkündbaren Post-, Telekom-, Postbusbediensteten sowie Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofes das BVAEB-Pensionsservice,
  • berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige (z.B. als Hausfrau oder Kind) und Bezieherinnen/Bezieher einer Sozialhilfe oder eines Rehabilitationsgeldes können das Pflegegeld bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragen.

An diese Stellen sind auch die Anträge auf Erhöhung des Pflegegeldes bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu richten. In weiterer Folge werden die Betroffenen zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen oder, wenn diese nicht reisefähig sind, zu Hause von einem Arzt oder durch eine diplomierte Pflegefachkraft aufgesucht. Die/der Sachverständige nimmt den Befund auf und stellt den Pflegebedarf fest. Weitere Infos

Weitere Infos:
zuständiger Pensionsversicherungsträger
I: www.oesterreich.gv.at


Infoplattform für Pflege und Betreuung

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit und Pflege hat auf www.pflege.gv.at eine neue Infoplattform für Pflege und Betreuung in Österreich etabliert. Hier finden Sie pflege- und betreuungsrelevante Informationen – leicht und verständlich erklärt. Die österreichweite Website führt zu Angeboten und Informationen, die dann ganz besonders Niederösterreich bietet.

Weitere Infos:
I: www.pflege.gv.at