Volksbegehren von 31. März bis 7. April 2025
Folgende Volksbegehren können im Eintragungszeitraum von 31. März bis 7. April 2025 unterstützt werden:
- ORF-Haushaltsabgabe NEIN
- Autovolksbegehren: Kosten runter!
- Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
Eintragungsberechtigt sind alle Einwohner, die
- österreichische StaatsbürgerInnen sind,
- die am letzten Tag des Eintragungszeitraumes das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (Personen, die spätestens am 7. April 2025 den 16. Geburtstag feiern),
- die vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
- die zum Stichtag (24. Februar 2025) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen sind
- AuslandsösterreicherInnen
Alle stimmberechtigten GemeindebürgerInnen können im Eintragungszeitraum in den Text der oben genannten Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift erklären (amtlichen Lichtbildausweis mitbringen).
Personen, die bereits im Einleitungszeitraum eine Unterstützungserklärung abgegeben haben, können keine Eintragung zum gleichnamigen Volksbegehren vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren bereits als gültige Eintragung zählt.
Die Eintragung ist zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt der Marktgemeinde Ardagger möglich:
MO, 31. März 2025, 7 - 16 Uhr
DI, 1. April 2025, 7 - 20 Uhr
MI, 2. April 2025, 7 - 16 Uhr
DO, 3. April 2025, 7 - 16 Uhr
FR, 4. April 2025, 7 - 16 Uhr
MO, 7. April 2025, 7 - 16 Uhr
Weitere Infos: www.bmi.gv.at/volksbegehren