Kundmachung: Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern.
Der Entwurf wird gemäß § 24 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 03/2015 i.d.g.F., sechs Wochen lang, das ist in der Zeit vom 2. Jänner bis 13. Februar 2025 am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.