Impressionen Ardagger

Recycling Pfand Österreich ab 1.1.2025

Starten wir gemeinsam in eine nachhaltige Zukunft! Am 1. Jänner 2025 wird in Österreich das Pfandsystem für Einweg­getränke­verpackungen aus Kunststoff­ und Metall eingeführt.

Durch das Einwegpfand wird hochwertiges Recycling von Getränkeverpackungen und somit Kreislaufwirtschaft ermöglicht:

  • Gesammelte Flaschen und Dosen werden im geschlossenen Wertstoffkreislauf geführt.
  • Aus den Verpackungen können wieder neue PET-Flaschen und Aluminiumdosen entstehen.
  • Das achtlose Wegwerfen von Verpackungen in der Natur (Littering) soll vermieden werden.
  • Ziel ist,  bis 2027 90 %aller PET-Flaschen und Dosen im Kreislauf zu führen.

Welche Produkte sind bepfandet?
Ab 1.1. 2025 werden alle geschlossenen Kunststoff-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter bepfandet. Diese sind durch das Pfandlogo gekennzeichnet.

Welche Produkte sind vom Pfandsystem ausgenommen?
Das Pfand umfasst alle geschlossenen oder überwiegend geschlossenen Getränkeeinwegverpackungen aus Kunststoff oder Metall mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter. Ausgenommen sind

  • Getränkeverbundkartons
  • Getränkeflaschen aus Glas oder Metall mit Verschlüssen oder Deckeln aus Kunststoff
  • Getränkeflaschen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke bestimmt sind und verwendet werden
  • die Getränkearten von Milch- und Milchprodukten
  • Nicht bepfandet werden auch Sirupe, da diese zwar in weitestem Sinne Getränke sind, aber nicht zum unmittelbaren Verzehr gedacht sind.

Woran erkenne ich Einwegpfand-Produkte?
Alle Getränkeverpackungen, die dem Einwegpfand unterliegen, sind sichtbar mit dem Pfandlogo gekennzeichnet.

Wo kann ich Einwegpfand-Verpackungen zurückgeben?
Einwegpfand-Verpackungen werden an allen Verkaufsstellen zurückgenommen, an denen sie ausgegeben wurden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten und Post- und Paketzusteller. An frequentierten Plätzen (wie z.B. Einkaufszentren oder Einkaufsstraßen) können aber auch gemeinsame Rücknahmestellen eingerichtet werden. Die Rücknahme erfolgt entweder manuell oder wird über Rücknahmeautomaten abgewickelt. Bei der manuellen Rücknahme haben die Betreiber:innen nur die Getränkeverpackungen in der üblichen Verkaufsmenge  und Füllmenge zurückzunehmen.

Beispiel: Eine Bäckerei verkauft ausschließlich Getränke der Marke X in 0,5 Liter PET-Flaschen. Es werden daher 0,5 Liter PET-Flaschen zurückgenommen, aber auch von der Marke Y und Z. Nicht zurückgenommen werden daher Aluminiumdosen oder PET-Flaschen in anderen Größen.

In welchem Zustand muss die Flasche oder Dose sein, um das Pfand retourniert zu bekommen?
Voraussetzung für die Retournierung des Pfands ist, dass das östereichische Pfandlogo und der Barcode deutlich erkennbar sind. Die Verpackung muss leer, unzerdrückt und das Etikett vollständig vorhanden und lesbar sein. Nur so kann erkannt werden, ob es sich um eine Flasche oder Dose handelt, die im österreichischen Pfandkreislauf geführt wird. Wird die Verpackung abgelehnt, kann kein Pfand ausbezahlt werden. Bitte entsorgen Sie die Verpackung in der nächsten gelben Tonne oder im gelben Sack.

Kann ich jetzt schon Einweggetränkeverpackungen sammeln und ab 2025 für 25 Cent zurückgeben?
Nein, denn für das Einwegpfandsystem erhalten alle Flaschen und Dosen neue Strichcodes und werden mit dem Pfandlogo gekennzeichnet. Nur diese werden von Rückgabeautomaten erkannt bzw. von den manuellen Rücknehmern zurückgenommen und die 25 Cent ausbezahlt.

Weitere Infos:
siehe Infoblatt oder https://www.recycling-pfand.at/

infoblatt-das-pfandsystem-okt.2024.pdf

Donnerstag, 21. November 2024