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Geflügelpest-Verordnung
Stallpflicht aufgehoben
Zurzeit gibt es keine Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko. Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle verlautbart hiermit: Die Stallpflicht für Betriebe ab 350 Stück Geflügel wird mit dieser Verordnung aufgehoben.
Einige Biosicherheitsmaßnahmen bleiben jedoch aufrecht. Infos dazu finden Sie in beiliegender pdf-Datei.
BGBLA_2022_II_108.pdf
Dienstag, 22. März 2022
Rundschreiben zur Novelle der Geflügelpest-Verordnung 2007.pdf
Dienstag, 22. März 2022