Geflügelpest-Verordnung

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Stallpflicht aufgehoben

Zurzeit gibt es keine Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko. Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle verlautbart hiermit: Die Stallpflicht für Betriebe ab 350 Stück Geflügel wird mit dieser Verordnung aufgehoben.

Einige Biosicherheitsmaßnahmen bleiben jedoch aufrecht. Infos dazu finden Sie in beiliegender pdf-Datei.