Zurzeit gibt es keine Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko. Die Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelkontrolle verlautbart hiermit: Die Stallpflicht für Betriebe ab 350 Stück Geflügel wird mit dieser Verordnung aufgehoben.
Einige Biosicherheitsmaßnahmen bleiben jedoch aufrecht. Infos dazu finden Sie in beiliegender pdf-Datei.