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Covid 19 - Lockerung der Maßnahmen

Maskenpflicht: Eine weitere spür- und sichtbare Lockerung gibt es ab 15. Juni: Die Maskenpflicht wird weitgehend aufgehoben. Sie gilt dann nur noch in öffentlichen Transportmitteln, in Spitälern, beim Arzt und in der Apotheke und bei Dienstleistungen, etwa Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Frisör und in Lokalen. In Schulen gilt die Maskenpflicht ab sofort nicht mehr.

Beherbergungsbetriebe, Bäder, Thermen, Fitnesstudios, ... öffnen nun auch wieder Ihre Türen. Einkaufen ist ab 15. Juni 2020 wieder zu den Zeiten wie vor der Pandemie möglich.

Gastronomie: Die Sperrstunde wird ab 15. Juni von 23.00 Uhr auf 1.00 Uhr ausgeweitet. Auch, die Limitierung, dass maximal vier Erwachsene an einem Tisch sitzen dürfen, entfällt.

Es gibt nun wieder Lockerungsmaßnahmen bei Veranstaltungen:

  • Ab 29. Mai sind bereits Museen, Freizeitbetriebe, Bäder, Beherbergungsbetriebe, Fitnessstudios und Ausstellungen wieder offen. Ab 29. Mai sind dann auch wieder Veranstaltungen bis 100 Personen möglich. Auch Proben, Filmaufnahmen und sonstiger Bühnenbetrieb sind wieder möglich. Dh die Lockerungen im Bereich der Kulturveranstaltungen umfassen auch Chöre, Musikvereine und Laientheater. Ebenfalls gibt es Lockerungen bei den Besuchen von Gottesdiensten.
  • Ab 1. Juli sind Kunst- und Kulturveranstaltungen bis 250 Personen erlaubt. Im Freiluftbereich bis zu 500 Personen. Gleichzeitig dürfen Kinos wieder öffnen.
  • Ab 1. August dürfen Veranstaltungen bis zu 500 Personen stattfinden. Im Freiluftbereich bis zu 750 Personen. Für bis 1.250 Personen sind Events nur mit speziellen Sicherheitsvorkehrungen möglich.

Infos zu Hygienemaßnahmen und Regeln bezüglich Einlass, Verhalten, Ausschank,… werden noch veröffentlicht.