Impressionen Ardagger
Achtung: Diese Seite ist am 09. 05. 2017 abgelaufen.

Kundmachung Flächenwidmungsplan-Änderungen

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Ardagger beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern (Änderung Nr. 33 und Änderung Nr. 34). 

Die Entwürfe werden gemäß § 24 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. Nr. 63/2016, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit vom 28. März 2017 bis 9. Mai 2017, am Gemeindeamt Ardagger zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zu den Entwürfen der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes (Änderung Nr. 33 und Änderung Nr. 34) schriftlich Stellung zu nehmen. Die direkt betroffenen Grundeigentümer sowie deren unmittelbare Anrainer wurden davon auch persönlich schriftlich verständigt.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.


Kundmachung - Auflage - Nr. 34.pdf

Dienstag, 28. März 2017

Auflistung Änderungen - Nr. 34.pdf

Dienstag, 28. März 2017

Plan Nr. 34_2052_FA3.pdf

Dienstag, 28. März 2017

Plan Nr. 34_2052_FA2.pdf

Dienstag, 28. März 2017

Plan Nr. 34_2052_FA1.pdf

Dienstag, 28. März 2017

Kundmachung - Auflage - Nr. 33.pdf

Dienstag, 28. März 2017

Auflistung Änderungen - Nr. 33.pdf

Dienstag, 28. März 2017

Plan Nr. 33_2013_FA3.pdf

Dienstag, 28. März 2017

Plan Nr. 33_2013_FA2.pdf

Dienstag, 28. März 2017

Plan Nr. 33_2013_FA1.pdf

Dienstag, 28. März 2017